Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen

von Improvita, Martin Masching

1.  Geltungsbereich dieser AGB

1.  Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte oder Angebote, die Lieferung von Waren und/oder sonstige wie immer geartete Leistungen von Improvita, Martin Masching (im Folgenden Improvita) betreffen. Improvita schließt somit sämtliche Rechtsgeschäfte ausschließlich auf Grund dieser AGB ab. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn für einzelne Geschäfte schriftlich ausdrücklich auf die Geltung der AGB verzichtet wurde.
2.  Diese AGB enthalten Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern und andere, die nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Geltung besitzen. Diese Bestimmungen sind jeweils entsprechend gekennzeichnet. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger,
wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (insbesondere Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002).
3.  Sofern Improvita mit einem Kunden eine andauernde Geschäftsbeziehung eingeht, so gelten diese AGB als Rahmenvereinbarung für diese Geschäftsbeziehung. Widerspricht eine in einem Rechtsgeschäft vereinbarte Bedingung diesen AGB, so ist diese widersprüchliche Bestimmung nur wirksam, wenn ausdrücklich ein Abgehen von diesen AGB vereinbart wird.
AGBs der Kunden gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Improvita anerkannt wurden.

 

2.  Begriffsbestimmungen

Nachstehend werden die in diesen AGB verwendeten Begriffe näher definiert. Sofern in einzelnen Rechtsgeschäften dieselben Begriffe verwendet werden, sind die nachstehenden Definitionen auch zur Auslegung von Begriffen in sämtlichen von Improvita abgeschlossenen Rechtsgeschäften heranzuziehen, es sei denn, ein Begriff ist ausnahmsweise in einem Rechtsgeschäft eigenständig definiert:
1.  „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von Improvita, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
2.  „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von Improvita, egal welcher Art.
3.  „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von Improvita angeboten bzw. vertrieben wird bzw. jedes Produkt, das von Improvita angekauft wird oder über dessen Ankauf mit einem Kunden verhandelt wird.
4.  „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch Improvita, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
5.  „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen Improvita und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.

3.  Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung

1. Angebote, Werbeaussendungen oder sonstige Ausschreibungen von Improvita stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen an Kunden dar und sind freibleibend und unverbindlich.

2. Von Kunden an Improvita gerichtete Bestellungen stellen verbindliche Angebote eines Kunden zum Vertragsabschluss dar. Sie sind bindend und können vom Kunden – vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorschriften und des unten geregelten Rücktrittsrechts – nicht widerrufen werden. Nach Prüfung der eingegangenen Bestellung wird Improvita dem Kunden binnen einer angemessenen Frist nach freier Wahl entweder eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder die bestellte Ware liefern. Stillschweigen des Kunden oder Improvita ist keinesfalls als Zustimmung oder Annahme eines Angebotes bzw. einer Bestellung zu werten.
3.  Improvita behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen. Eine Ablehnung der Annahme einer Bestellung kann beispielsweise auf Lieferschwierigkeiten oder andere marktabhängige, von Improvita nicht beeinflussbare Umstände zurückzuführen sein. Allgemein ist Improvita jedoch frei, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen. Ein ausdrücklicher Hinweis an den Kunden kann dabei unterbleiben. Abgesehen von einem etwaigen Rückforderungsanspruch auf ein bereits bezahltes Entgelt, stehen dem Kunden durch die Nicht-Durchführung keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu.
4.  Die aus dem Vertragsverhältnis zu Improvita erwachsenden Ansprüche eines Kunden können nur mit vorheriger Zustimmung der Improvita an einen Dritten übertragen werden.
5.  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Abbildungen von Produkten und Waren nicht völlig mit der tatsächlich gelieferten Ware übereinstimmen müssen. Insbesondere Abweichungen infolge einer Weiterentwicklung eines Produktes (zB Materialänderungen) werden vom Kunden akzeptiert, sofern die geänderte Eigenschaft nicht ausdrücklich vom Kunden bedungen wurde und die Änderung dem Kunden objektiv nicht zum Nachteil gereicht.  Improvita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in Printmedien, Bild- und Tonunterstützten Werbeaussendungen oder sonstigen Medien bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen ausdrücklich vor. Improvita übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers oder auch von dem vom Hersteller eines Produktes zur Verfügung gestellten Bildmaterial abhängig ist.
6.  Wünscht ein Kunde eine vom ursprünglichen Angebot von Improvita abweichende oder eine darüber hinausgehende Vertragserfüllung (Zusatzleistung), schuldet Improvita derartige Sonder- oder Zusatzleistungen nur nach gesonderter ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung. Improvita ist berechtigt, für jede vom ursprünglichen Angebot abweichende Leistungserbringung ein weiteres angemessenes Entgelt zu fordern.
7.  Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt Improvita vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

4.  Lieferung

1.  Improvita steht es nach diesen Bedingungen frei, die Bestellung eines Kunden durch schriftliche Erklärung oder durch Lieferung der bestellten Ware anzunehmen. Nimmt Improvita die Bestellung schriftlich an, verpflichtet sich Improvita die bestellte Ware binnen weiterer 30 Tage dem Kunden zu liefern, ansonsten der Kunde zum Vertragsrücktritt berechtigt ist.
2.  Improvita ist nicht verpflichtet jedoch berechtigt mit Kunden eine hiervon abweichende Lieferfrist zu vereinbaren. Verzögert sich die Lieferung jedoch infolge von der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen (zB verspätete Zusendung notwendiger Informationen, Zahlungsverzug) verschiebt sich jedoch der vereinbarte Liefertermin ebenfalls um dieselbe Dauer.
3.  Für die Einhaltung der Lieferfristen reicht das rechtzeitige Übergeben der Ware an das Versandunternehmen. Sofern Selbstabholung der Ware durch den Kunden ausdrücklich vereinbart wurde, ist es ausreichend wenn Improvita die Ware am letzten Tag der Frist zum letzten möglichen Abholzeitpunkt am Abholort bereit hält.
4.  Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Improvita, insbesondere auch Lieferverzögerungen seitens der Vorlieferanten, berechtigen Improvita dazu, gänzlich vom Vertrag zurückzutreten oder bei bereits erfolgten Teillieferungen wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen und Ereignissen höherer Gewalt haftet Improvita gegenüber Verbrauchern nur bei grobem Verschulden. Eine Haftung gegenüber Unternehmern ist ausgeschlossen.

5.  Rücktrittsrecht

1.  Der Kunde hat, sofern es sich um einen Verbraucher handelt und er einen Vertrag im Fernabsatz geschlossen hat, gemäß § 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Kunden oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax) zu erklären. Das Schreiben des Kunden ist von diesem eigenhändig zu unterfertigen. E-Mails reichen zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts nicht aus, es sei denn sie sind mit einer öffentlich anerkannten unverwechselbaren Signatur (zB A-Trust) versehen.
2. Macht der Kunde (Verbraucher) wirksam vom Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er sämtliche von Improvita erhaltenen Leistungen mit Originalverpackung und erfolgter Originalpreisauszeichnung auf der Ware gegen Rückerstattung des Entgelts zurückzustellen. Sollte sich die gelieferte Ware nicht im Originalzustand befinden, ist jede auch noch so geringe Wertminderung vom Kunden zu ersetzen. Waren, die aufgrund des vom Kunden zu vertretenden Zustandes nicht mehr verkauft werden können, sind für Improvita wertlos und daher vom Rücktritts- bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Rücksendung der bezogenen Ware an Improvita hat auf Kosten des Kunden zu erfolgen.
Rücktrittserklärungen richten Sie bitte an die Geschäftsadresse von

Improvita, Martin Masching, Pfarrhofweg 1a, 5162 Obertrum am See, Austria
3. Improvita ist berechtigt, von Verträgen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt dabei insbesondere:
- Zahlungsverzug des Kunden
- gröbliche Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden
- Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des
Kunden bzw. Nichteröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.

6.  Gefahrenübergang, Annahmeverzug

1.  Mit Abgang der Lieferung aus unserem Werk/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Abgang aus dem Werk/Lager unseres Lieferanten, geht die Preisgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung.
Der Übergang der Preisgefahr bedeutet:
Geht die Ware nach dem Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr ohne Verschulden oder nur auf Grund leichter Fahrlässigkeit von Improvita unter, ist der Kunde deshalb nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
2.  Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug steht es Improvita nach freier Wahl frei, entweder vom Vertrag unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zurückzutreten, die Ware selbst gegen Verrechnung eines angemessenen und marktüblichen Entgelts einzulagern oder die Ware auf Kosten des Kunden von einem Dritten einlagern zu lassen.
3.  Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Verzug auf den Kunden über.

7.  Preise und Zahlungsbedingungen

1.  Die von Improvita im Internet oder in Broschüren etc. ausgewiesenen Preise verste­hen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von Improvita.
3. Rechnungen der Improvita – auch Teilrechnungen – sind spesen- und abzugsfrei, ins­besondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt Improvita vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von Improvita zu widmen.
4.  Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Entgelts um mehr als ein fünftägiges Respiro in Verzug, ist Improvita berechtigt unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem fallen bei Verzug des Kunden sofort nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (4 % p.a. gegenüber Verbrauchern, 8 % p.a. über dem jeweils verlautbarten Basiszinssatz gegenüber Unternehmern) an. Etwaige übliche Mahn- und Inkasso- oder tarifmäßige Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls vom Kunden zu bezahlen.
6.  Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung gesondert vereinbart, stellt dies keine Hinausschiebung der Fälligkeit dar. Es wird lediglich für die vereinbarte Dauer auf die weitere Betreibung der bereits fälligen Forderung verzichtet. Gerät der Kunde auch nur mit der Bezahlung einer Rate in Verzug, oder hält er den gestundeten Zahlungstermin nicht ein, ist die gesamte Forderung unverzüglich zzgl. Verzugszinsen seit Fälligkeit zur Zahlung fällig (Terminsverlust).

Gegenüber Unternehmern gilt weiters:
7. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen leistet Improvita keine Gewähr.

8.  Liefer- und Versandkosten

Improvita wird die vom Kunden bestellten Waren im Falle des Zustandekommens eines wirksamen Vertragsverhältnisses vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen an den Kunden versenden. Die dabei entstehenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.

9.  Eigentumsvorbehalt

1.  Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Improvita gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von Improvita (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
2.  Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von Improvita über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
3.  Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich schonend zu behandeln und die Ware nicht zu verwenden oder zu veräußern.
4.  Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für Improvita, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von Improvita über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Improvita nicht gehörenden Waren erwirbt Improvita Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Im Falle der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden an einen Dritten geht die Kaufpreisforderung des Kunden gegen den Dritten bis zur Höhe der Forderung der Improvita gegen den Kunden auf Improvita über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
5.  Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Improvita hinzuweisen und muss der Kunde Improvita unverzüglich die Pfändung oder den sonstigen Zugriff des Dritten Improvita schriftlich mitteilen.
6.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Improvita berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7.  Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung über diesen Betrag hinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadenersatzansprüchen und insbesondere von Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren wird durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher, unterliegt die Vertragsstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. Improvita ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von Improvita, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

10.  Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot, verlängerter Eigentumsvorbehalt

1.  Improvita übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
2.  Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet Improvita nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für Improvita tätigen Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für welche Improvita bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
3.  Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Improvita unzulässig.
4.  Sofern Improvita ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
5.  Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen.
6. Ausdrücklich festgehalten wird, dass Improvita keinerlei bestimmte Funktion, Wirkungsweise oder bestimmte Eigenschaften der Produkte zusichert. Über die Eigenschaften der von Improvita vertriebenen Produkte existieren mehrere, nicht von Improvita sondern von unabhängigen Organisationen durchgeführte Studien. Die Richtigkeit dieser Studien und die aus diesen Studien abgeleitete Wirkungsweise der Produkte werden keinesfalls Vertragsinhalt und übernimmt Improvita demgemäß hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
Gegenüber Unternehmern gilt weiters (Punkt 10.7. – 10.10.):

7. Ausgenommen von den nachstehenden Fällen schließt die Improvita gegenüber Unternehmern die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche, Ansprüche wegen Verkürzung über die Hälfte, und Irrtumsanfechtung aus. Eine Haftung für Schadenersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit wird (ausgenommen Personenschäden) ebenfalls ausgeschlossen.
8. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von Improvita nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
9. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber Improvita sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
10. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er Improvita gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

11.  Datenschutz und Werbung

1. Improvita ist berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden wie Vorname(n), Familienname, Adresse, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und –ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung im Rahmen der Grenzen des Datenschutz- bzw. Telekommunikationsgesetzes zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu verarbeiten, insbesondere während aufrechter Vertragsdauer zu speichern und zu übermitteln.
2. Der Kunde stimmt einer Übermittlung seiner Daten an ein beauftragtes Versandunternehmen, Werbeunternehmen und/oder ein Kreditinstitut (zur Zahlungsabwicklung) ausdrücklich zu.
3. Der Kunde erklärt mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des § 4 Zi. 14 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000). Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf kann unter Umständen (z.B. während eines noch nicht vollständig abgewickelten Auftrages) dazu führen, dass Improvita nicht mehr im Stande ist, seine Leistungen zu erbringen.
4. Improvita und die von Improvita beauftragten Unternehmen werden die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Kunden mit größtmöglicher Sorgfalt gegen nicht autorisierte Zugriffe durch Dritte schützen. Improvita wird weiters im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Internet weltweit für jedermann zugänglich ist und insbesondere Missbrauch nicht auszuschließen ist, so dass auch der nicht autorisierte Zugriff Dritter auf derartige Daten und Informationen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige unbefugte Ein- bzw. Zugriffe Dritter und daraus resultierende Schäden haftet Improvita gegenüber Verbrauchern nur bei grobem Verschulden, welches einen Eingriff Dritter ermöglicht hat.
5. Widerrufsrecht: Der Kunde ist jederzeit berechtigt, seine erteilten Zustimmungen zur Speicherung, Verarbeitung und/oder Weiterleitung seiner Daten zu widerrufen. Sofern dadurch jedoch die Einhaltung der Pflichten von Improvita aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich ist (z.B. während eines noch nicht vollständig abgewickelten Auftrages) wird Improvita leistungsfrei.
6. Der Kunde stimmt einer Zusendung von Werbematerialien an die von ihm bekannt gegebenen Kontaktdaten (E-Mailadresse, Postadresse) durch Improvita oder ein von Improvita zum Werbeversand für Improvita beauftragtes Unternehmen zu.

12.  Rechtswahl, Gerichtsstand

1.  Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen Improvita und einem Kunden gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
2.   Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen Improvita und einem Kunden, bei dem es sich um einen Unternehmer handelt, wird das für die Landeshauptstadt Salzburg örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

13.  Adressenänderung

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an Improvita bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Waren an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Improvita zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen. Der Kunde haftet selbst für alle aus einer unterlassenen Bekanntgabe einer Adressänderung resultierenden Schäden.

14.  Sonstiges

Dem Kunden ist es strengstens untersagt, geistiges Eigentum von Improvita als sein eigenes auszugeben, zu verwenden, damit zu werben oder es zu vervielfältigen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Veröffentlichungen (einschließlich Bilder, Texte, Ton- oder Videoaufnahmen etc.) von Improvita im World Wide Web, in Printmedien, auf Plakatwänden in Kino, im Rundfunk/TV etc.

Bereits am 09.01.2016 tritt die Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft.

Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel,  eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer OnlineStreitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der
Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.

Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen können:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524

Hier finden Sie auch noch einen Link zur OS-Plattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr